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Brandschutzlösungen nach (M)LAR

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ((M)LAR) regelt im Wesentlichen einfache Durchführungen von Leitungsanlagen sowie die Führung von Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen.

Gerne bieten wir Ihnen Brandschutzlösungen zur Herstellung von Durchführungen nach (M)LAR an. Für weitere Informationen zum Thema Brandschutz für Leitungsanlagen und anderen baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner*innen in der Region.

FLAMRO® Produkte für Brandschutzabschottungen nach (M)LAR

Eine Kartusche Sibralit DX Brandschutzspachtel von Flamro.

SIBRALIT DX

Brandschutzbeschichtungen

Eine Kartusche DG-SC Brandschutzkitt von Flamro.

DG-SC

Brandschutzbeschichtungen

Zwei Packungen GFM Brandschutzmörtel von Flamro.

GFM

Brandschutzmörtel

Ringspaltgrößen zur Brandabschottung für Kabel- und Rohrleitungen nach MLAR

Richtlinien für Abschottungen nach (M)LAR

Unter (M)LAR fallen elektrische Leitungen (Stromkabel, Telefonleitungen, Glasfaserkabel etc.) ohne Beschränkung des Durchmessers, brennbare Leitungen (z. B. Leerrohre für elektrische Leitungen) bis zu einem Durchmesser von 32 mm oder nichtbrennbare Leitungen (Kupfer- oder Stahlrohre) bis zu einem Durchmesser von 160 mm.

Die Leitungen dürfen einzeln durch das raumabschließende Bauteil geführt werden, wenn der verbliebene Ringspalt, der kleiner als 15 mm sein muss, mit einem dämmschichtbildenden Baustoff (z. B. SIBRALIT DX) auf der gesamten Bauteiltiefe verschlossen wird.

Abschottungsmaßnahmen nach (M)LAR sind feuer- und rauchdichte Verschlüsse. Das Temperaturversagenskriterium (Temperaturerhöhung auf der feuerabgewandten Seite < 180 K) wird bei Erleichterungen nach (M)LAR jedoch nicht berücksichtigt. Nur Kabel-, Rohr- bzw. Kombiabschottungen mit abP/abZ/aBG sind auf die Einhaltung des Temperaturkriteriums geprüft und stellen somit sicher, dass keine Entzündung von brennbaren Materialien auf der feuerabgewandten Seite durch eine zu hohe Temperaturübertragung stattfinden kann.

Achtung! Ein Verschluss mit ablativen Baustoffen ist nicht zulässig.

Für eine Bestellung von Brandschutzlösungen nach (M)LAR kontaktieren Sie uns gerne: