Brandschutz im Holzbau
Moderner Holzhausbau ist eine attraktive Lösung, um nachhaltig und effizient mit unseren begrenzten Ressourcen umzugehen. Das Bauen mit Holz verursacht eine deutliche CO2-Einsparung, was sich positiv auf den Klimaschutz auswirkt.
Beim Thema Brandschutz im Holzbau stellt die Auswahl geeigneter Brandschutzsysteme immer eine Herausforderung dar, da es aktuell keine allgemein gültigen Regeln für alle Holzkonstruktionen gibt.
Dennoch kann Flamro passive Abschottungen im Bereich Holzbau anbieten. Dazu gehören verschiedene Systeme zur brandschutztechnischen Rohrabschottung, Kabelabschottung und Kombiabschottung.
FLAMRO® Abschottungssysteme für Holzbauteile
System KSL einlagig
Kombiabschottungen
System KSL zweilagig
Kombiabschottungen
System AWM II
Rohrabschottungen
System NBR-plus
Rohrabschottungen
System Cable Tube
Kabelröhre & Kabelbox
Fragen zum Brandschutz im Holzbau? Wir haben die Antworten.
Welche Brandschutzanforderung gilt für den passiven Brandschutz im Holzbau?
Grundsätzlich gelten auch bei Holzbauten die Nachweise über die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauprodukte und Bauarten gemäß den Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2.
Was ist bei Brandschutzabschottungen in Holzwänden und Holzdecken zu beachten?
Bei Brandschutzabschottungen in Holzkonstruktionen sollten nur Systeme verwendet werden, die speziell für die Anwendung in Holzbauteilen getestet wurden.
Welche Brandschutzlösungen eignen sich für die fachgerechte Abschottung von Durchführungen in Holzwänden und Holzdecken?
Vor allem Weichschottsysteme, wie bspw. das System Flammotect für Kombiabschottungen, können für Brandabschottungen in Holzkonstruktionen installiert werden. Bei Einzelrohrdurchführungen brennbarer Rohre empfehlen wir unsere leistungsfähige AWM II Brandschutzmanschette.
Wie erfolgt der Einbau von Kabel- und Rohrabschottungen in Holzwänden und Holzdecken?
Bei unseren geprüften FLAMRO® Abschottungssystemen für den Holzbau ist keine zusätzliche Laibungsverkleidung notwendig. Der Einbau in Holzkonstruktionen erfolgt wie bei der Verarbeitung in Massivwänden, Massivdecken und leichten Trennwänden.
M-HFHHolzR oder MHolzBauR – welche Richtlinie gilt in Deutschland für den Brandschutz bei Bauteilen In Holzbauweise?
Die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR)“ vom Juli 2004 wurde im Juni 2021 durch die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL)”, Fassung Oktober 2020, abgelöst. Die MHolzBauRL regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklasse (GK) 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig (§ 26 Abs. 2 Satz 3 MBO) sein müssen und die davon abweichend („gebundene“ Abweichung § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO1)) aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
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